In der Rubrik "Gesetzliche Grundlage" finden Sie einen Link zu den Bauordnungen der Bundesländer.
Rauchmelderpflicht
|
Gesetz in Kraft | seit Januar 2013 |
Übergangsfrist | 31.12.2017 | |
Anwendungsbereich | Wohnungen (Neubau und Bestandsbau) | |
Verpflichtung für |
Ausstattung und Austausch durch Eigentümer; Betriebsbereitschaft durch Besitzer, es sei denn der Eigentümer übernimmt diese selbst |
|
Mindestausstattung |
mind. jeweils einen Rauchmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen |
|
Gesetzliche Grundlage | Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBo) |
Klicken Sie hier:
· Welche Rauchmelder sind die Richtigen…
· Funktionsweise eines Rauchmelders…
· Rauchmelder für Hörgeschädigte…
· Gasmelder…
· CO-Melder…
Rauchwarnmelder
|
Der Melder sollte nach der Produktnorm EN 14604 produziert worden sein. Gemäß der Anwendungsnorm DIN14676, welche den Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern regelt, müssen Rauchmelder nach dieser Produktnorm zertifiziert worden sein. Die DIN 14676 wird den Rauchmelderpflichten der Länder zu Grunde gelegt.
Wir empfehlen Rauchmelder, die ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte wie z.B. VdS unterliegen. Sie erkennen dies z.B. am VdS-Zeichen.
Das Q-Label ist ein zur DIN EN 14604 ergänzendes Qualitätslabel für Rauchmelder. Dieses Label soll zum Ausdruck bringen, dass der Melder strengere Prüfkriterien erfüllt. Demnach müssen Melder mit Q-Label u.a. eine fest integrierte 10-Jahresbatterie haben, erhöhte Anforderungen an Stabilität bei mechanischen Einwirkungen gem. Norm DIn EN 54-7 und erhöhte Temperaturanforderungen erfüllen.
Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer. Wichtig, das CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
Was Sie beim Kauf Ihres Rauchmelders beachten sollten, erfahren Sie in unserer kostenlosen, persönlichen Beratung.
Beratung - Wartung – Verkauf
Hier finden Sie uns
Kontakt
Rufen Sie einfach an unter
Tel.: 089-310 47 08
Mobil: 0177-2930941
E-Mail: info@ps-brandschutz.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bürozeiten
Montag - Donnerstag von 08.00 - 12.00
und von 13.00 - 18.00
Freitag von 08.00 - 12.00
Nur nach vorheriger Terminabsprache
4
Liste Brandschutzhelferausbildung 2023 / 2024
gemäß ASR A2.2, ArbStättV
sowie §10 Arbeitsschutzgesetzes
Auf Grund der hohen Nachfrage wird ein zusätzlicher Schulungstermin stattfinden.
06.12.24 Freitag Ausgebucht
In dem Preis enthalten sind:
Mittagessen, Getränke, Kaffee
Schulungsunterlagen, Prüfungsgebühr.