Impressum
Verantwortlich:
Brandschutz P. Schnitzer
Peter Schnitzer
Bezirksstr. 21
85716 Unterschleißheim
Kontakt:
Telefon: +49 89 3104708Mobil: 0177-2930941
Fax: +49 89 3104975
Email: info@ps-brandschutz.de
!!! Wir sind umgezogen !!!
Bezirksstraße 21
Unterschleißheim
Steuer Nr.: 148/126/60560
1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für die gegenwärtigen
und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit unseren Vertragspartnern. Entgegenstehende
oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
2. Definitionen
3. Angebote
Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen oder in
elektronischen Medien sind
- auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich und sie
stellen eine Aufforderung dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
4. Aufträge
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung oder durch
Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt jedenfalls als
schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages
sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Die in unserer Auftragsbestätigung mitgeteilten Beschaffenheiten
legen die Eigenschaften der Ware bzw. den Umfang der Leistungen abschließend
fest. Erklärungen, die wir im Zusammenhang mit einem Vertrag (z. B. in
Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen, Prüfberichten, -etiketten oder
-anhängern) abgeben, enthalten im Zweifel nicht die Übernahme einer Garantie
oder Zusicherung im Rechtssinne, es sie denn, sie wurde von uns ausdrücklich
schriftlich erklärt und als solche bezeichnet.
5. Preise
Unsere Preise für Waren gelten ab unserem Lager. Die
mit dem Versand ab
unserem Lager verbundenen Kosten werden gesondert berechnet und sind vom
Vertragspartner zu tragen, es sei denn, die Versandkosten überschreiten ein
angemessenes Verhältnis zum Wert der zu liefernden Ware.
6. Leistungs- und Lieferzeiten
Leistungs- und Liefertermine oder -fristen, die
verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, gelten nur, wenn wir sie schriftlich
bestätigt haben. Wir sind zu Teilleistungen und -lieferungen berechtigt, soweit
sie unserem Vertragspartner zumutbar sind. Wir sind berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufsvertrages die Lieferung oder Leistung eines Dritten, die erforderlich
ist, um unsere Lieferung an unseren Vertragspartner erfüllen zu können, nicht
oder nicht rechtzeitig erhalten und uns kein Verschulden trifft. Gegebenenfalls
werden wir unseren Vertragspartner hierüber benachrichtigen und unser
Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Beruht die Nichteinhaltung von Fristen
auf höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignissen, wie z. B.
Streik, Aussperrung, verlängern sich die Fristen angemessen. Bei Verzögerung
der Leistung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unsere
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässiges
Verschulden trifft. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere
Haftung auf Schadensersatz neben und statt der Leistung wegen Verzögerung auf 5
% des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt.
Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind – auch nach Ablauf einer uns
gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
7. Versand und Gefahrübergang
Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr
auf ihn über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners
werden Lieferungen durch uns in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit
unserer Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
8. Pflichten und Rechte des
Vertragspartners wegen Mängeln
Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte
Empfänger ist verpflichtet,
die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen bzw. unsere Leistung
abzunehmen. Der Vertragspartner hat festgestellte Mängel unverzüglich
schriftlich zu rügen. Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte
Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der Vertragspartner nach
unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich
Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache
Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der
Vertragspartner nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen oder vom
Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche
beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe
des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte
Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare
und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sie denn, ein von uns
garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen
solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in
Ziffer 7 und Ziffer 10 Abs. 1 AGB gelten nicht für Ansprüche, die wegen unseres
arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung aus Beratung,
Planung und Schulung für Vermögensschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns – gleich
aus welchem
Rechtsgrund – gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, behalten
wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Ist der
Vertragspartner Verbraucher, darf er über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Unternehmer-Vertragspartner
bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er ist bis auf Widerruf berechtigt,
die an uns abgetretenen Forderungen in seinem Namen für unsere Rechnung
einzuziehen. Der Widerruf kann erfolgen, wenn unser Unternehmer-Vertragspartner
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder
nicht zeitgerecht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen
und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig –
insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
11. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichenden
Vereinbarungen getroffen
wurden, ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Vertragspartner gerät
auch ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Unsere
Anwendungstechniker sind zum Inkasso des in unseren Rechnungen ausgewiesenen
Zahlungsbetrages bevollmächtigt. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln
behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur
zahlungshalber. Scheck-, Wechsel- und Diskontspesen und -provisionen gehen zu
Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig. Wir sind – auch bei anders
lautender Zahlungsbestimmung – berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere
Verbindlichkeiten des Vertragspartners zu verrechnen; sind bereits Kosten
und/oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Erfolgt unsere Verrechnung abweichend von einer Zahlungsbestimmung werden wir
den Vertragspartner über die Art der Verrechnung informieren.
12. Aufrechnung - Zurückbehaltung
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt,
wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur
Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
13. Anwendbares Recht -
Erfüllungsort - Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die
Geltung des
UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist nach unserer Wahl das für unseren
Geschäftssitz oder das für den Sitz des Vertragspartners örtlich zuständige
Gericht. Im Übrigen besteht bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich
zuständigen Gericht ein Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Datenerfassung
Die Daten des Vertragspartners werden von uns für
Zwecke der
Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert, verarbeitet und
genutzt.
Beratung - Wartung – Verkauf
Hier finden Sie uns
Kontakt
Rufen Sie einfach an unter
Tel.: 089-310 47 08
Mobil: 0177-2930941
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oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bürozeiten
Montag - Donnerstag von 08.00 - 12.00
und von 13.00 - 18.00
Freitag von 08.00 - 12.00
Nur nach vorheriger Terminabsprache
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Liste Brandschutzhelferausbildung 2023 / 2024
gemäß ASR A2.2, ArbStättV
sowie §10 Arbeitsschutzgesetzes
Auf Grund der hohen Nachfrage wird ein zusätzlicher Schulungstermin stattfinden.
06.12.24 Freitag Ausgebucht
In dem Preis enthalten sind:
Mittagessen, Getränke, Kaffee
Schulungsunterlagen, Prüfungsgebühr.